Zweck des Vereins ist die Allgemeinheit auf materiellem und geistigem Gebiet selbstlos zu fördern, durch die Förderung des traditionellen Brauchtums der Soldaten/ Soldatinnen, der Soldatenbetreuung, der Betreuung aller Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der Bundeswehrverwaltung, der Betreuung aller ehemaliger Angehöriger des Standortes Külsheim sowie Förderung der Kunst.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Förderung des traditionellen Brauchtums wird verwirklicht insbesondere durch 
a. Erhaltung und Fortführung der Tradition des Standortes Külsheim.
b. Erhaltung und Förderung durch gemeinsame Aktivitäten zwischen Soldaten/ Soldatinnen,
c. zivile Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, Reservisten/ Reservistinnen und Ruheständlern/ Ruheständlerinnen,
d. Aufrechterhaltung der ehemaligen Patenschaften und Verbindungen zu Gemeinden und Traditionsverbänden,
e. den Zusammenhalt der Soldaten/ Soldatinnen, der zivilen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, Reservisten/ Reservistinnen und Ruheständlern/ Ruheständlerinnen fördern und zu festigen.

Die Förderung der Kunst erfolgt insbesondere durch
a. Ausstellungen,
b. Sonderausstellungen,
c. Zusammenarbeit mit den örtlichen/ regionalen Kunstvereinen.